Energieberatung



Wohngebäude
Förderung von Energieeffizienzhäusern durch die KfW je Wohneinheit von bis zu 37.500,00 €
und der energetischen Fachplanung und Baubegleitung von bis zu 5.000,00 €
Wahlweise als Kredit oder Zuschuss möglich.
Beim Kauf oder beim Neubau Ihrer Wohnimmobilie können Sie durch besondere energetische Standards Fördermittel erhalten. So fördert der Staat den Neubau eines Effizienzhauses 40 EE mit 33.750,00 € je Wohneinheit. Und die Energieberaterleistung mit bis zu 5.000,00 €.
Sie können diesen Zuschuss inklusive eines zinsgünstigen Kredits erhalten oder sich den Zuschuss ohne Finanzierung nach Fertigstellung des Projekts direkt auszahlen lassen.
Nichtwohngebäude
Bei der Sanierung Ihres Nichtwohngebäudes gibt es dieselben Förderstufen wie bei der Sanierung von Wohngebäuden lediglich die Grundlage der höhe der Obergrenze wird dort anders berechnet.
So bekommen sie für jeden Quadratmeter Nettogrundfläche je 2.000 € förderfähige Kosten zugesprochen. Die max. Förderhöhe beträgt bei der maximalen Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30 Millionen € demnach 15 Millionen €
- Förderung von Einzelmaßnahmen als Zuschuss oder Kredit von 20 %
- Förderung von Energieeffizienzstufen als Zuschuss oder Kredit von bis zu 50 %
- Förderung der Energetischen Fachplanung und Baubegleitung bis zu 50 %


- Ziehen für einen Vorher - Nachher Vergleich
Sanierung
Bei der Sanierung Ihrer Wohnimmobilie gibt es verschiedene Möglichkeiten von Förderungen so können einzelne Maßnahmen, die nicht zu einem Energieeffizienzhausstandard führen trotzdem mit 20 % der förderfähigen gefördert werden, wenn sie den Anforderungen der Einzelmaßnahmen entsprechen.
Erreichen Sie mit der energetischen Sanierung jedoch einen Effizienzhausstandard so können Sie auf deutlich höhere Fördersätze hoffen. So wird ein Effizienzhaus 55 EE mit 67.500,00 € je Wohneinheit gefördert.
Die Förderung der Leistungen des Energieberaters werden im Neubau und in der Sanierung gleichermaßen mit bis zu 20.000 € gefördert.
Förderung für Wohngebäude:
- Förderung von Einzelmaßnahmen als Zuschuss durch das BAfA von bis zu 12.000,00 €
- Förderung von Einzelmaßnahmen als Kredit durch die KfW von bis zu 12.000,00 €
- Förderung von Energieeffizienzhäusern durch die KfW von bis zu 75.000,00 € je Wohneinhheit
- Förderung der Energetischen Fachplanung und Baubegleitung bis zu 20.000,00 €

Warum mit mir?
- Kompetenz
- Langjährige Erfahrung
- ENEV-Sachverständiger (ZV)
- Entscheidungsfindung für das richtige Programm
- Begleitung vom Anfang bis zur Abnahme
Zufriedene
Kunden

Tolle Beratung
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Kunde 1
Sanierung
Gerne wieder!
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Kunde 2
Einfamilienhaus
Angenehme Zusammenarbeit
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Kunde 3
BürogebäudeMeine Projekte
Das können wir gemeinsam erreichen!





